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Garantieaussagen im Online-Shop: Wann "garantiert" zum Abmahnrisiko wird

Veröffentlicht am 31.07.2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit

"Garantiert wasserdicht", "100% sicher", "in jedem Fall wirksam" - Garantie- und Sicherheitsaussagen klingen nach starkem Marketing, ziehen im Online-Shop aber gleich zwei rechtliche Ebenen nach sich: Zum einen dürfen sie Verbraucher nicht täuschen, zum anderen lösen echte Garantieversprechen eigene Informationspflichten aus.

§ 477 BGB: Wer mit Garantie wirbt, muss informieren

Bietet ein Händler oder Hersteller eine echte Garantie an (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung), greift § 477 BGB: Die Garantieerklärung muss u. a. klar und verständlich in einfacher Sprache formuliert sein, Namen und Anschrift des Garantiegebers, Inhalt der Garantie sowie ihre Dauer und den räumlichen Geltungsbereich enthalten - und dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware zur Verfügung stehen. Fehlt diese Information oder ist sie unvollständig, ist das nach ständiger Rechtsprechung ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß, weil § 477 BGB als sogenannte Marktverhaltensregel gilt.

Absolute Aussagen ohne echte Garantie

Häufiger als die formal fehlerhafte Garantieerklärung ist ein anderer Fall: Wörter wie "garantiert", "100% sicher" oder "niemals" werden rein werblich verwendet, ohne dass überhaupt eine rechtlich bindende Garantie gemeint ist. Solche absoluten Zusicherungen sind riskant, weil sie objektiv kaum haltbar sind - "wirkt bei 100% aller Anwender" lässt sich in der Praxis fast nie belegen und gilt dann als irreführende Werbeaussage.

Was ab 2026 zusätzlich gilt

Für Garantie-Kennzeichnungen sind für 2026 weitere, konkretisierte Kennzeichnungsanforderungen angekündigt bzw. bereits in Kraft getreten - unabhängig davon, ob ein Shop überhaupt Garantien im Sortiment führt, kann das mittelbar relevant werden, sobald Garantiebegriffe in der eigenen Werbung auftauchen. Da sich diese Anforderungen noch weiterentwickeln, lohnt sich hier ein Blick in eine aktuelle Rechtsquelle statt sich auf ältere Informationen zu verlassen.

Wie TextSentry hier hilft

TextSentry prüft Produkttexte in der Kategorie "Garantie- und Sicherheitsaussagen" auf absolute Zusicherungen ohne belegte Grundlage - von eindeutig unhaltbaren Aussagen (rot) bis zu unbelegten "garantiert"/"100% sicher"-Formulierungen im Graubereich (gelb). Die formale Prüfung einer vorhandenen Garantieerklärung nach § 477 BGB ist eine separate rechtliche Frage, die TextSentry nicht abdeckt. Testet die Werbeaussagen-Prüfung direkt in der kostenlosen Testprüfung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei zur Garantiewerbung.