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Gewährleistungslabel & Garantielabel: Pflicht ab 27. September 2026

Veröffentlicht am 13.09.2026 · ca. 6 Minuten Lesezeit

In zwei Wochen, am 27. September 2026, wird es konkret: Die deutsche Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie ((EU) 2024/825) bringt zwei neue, EU-weit einheitlich gestaltete Label für Verkaufsseiten mit sich - ein Gewährleistungshinweis, der für praktisch jeden Online-Shop verpflichtend wird, und ein Garantielabel, das nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. Beide sind in Form, Text und Design bis ins Detail durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben - eigene Gestaltung ist nicht vorgesehen.

Zwei unterschiedliche Label, ein Stichtag

In der Praxis werden "Gewährleistungslabel" und "Garantielabel" oft in einem Atemzug genannt, sind aber zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichem Anwendungsbereich:

Der Gewährleistungshinweis: Pflicht für (fast) alle

Auf Basis von Art. 22a Verbraucherrechte-Richtlinie (eingefügt durch die EmpCo-Richtlinie) und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I, muss ab dem 27.09.2026 ein einheitlich gestalteter Hinweis auf die zweijährige gesetzliche Gewährleistung direkt und deutlich sichtbar gezeigt werden - nicht hinter einem Link, Tooltip oder Mouseover versteckt. Der Text, das Design und der enthaltene QR-Code (er führt zu weiterführenden Verbraucherinformationen) sind EU-weit vorgegeben; eine Anpassung an das eigene Corporate Design ist nicht zulässig. National wird das über eine Ergänzung von § 312d BGB sowie Art. 246/246a EGBGB umgesetzt.

Das Garantielabel: Pflicht nur bei langer Herstellergarantie

Anders als der Gewährleistungshinweis ist das zweite Label an eine Bedingung geknüpft (Art. 5 Abs. 1 lit. ea Verbraucherrechte-Richtlinie, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang II): Bietet ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Garantie auf das gesamte Produkt für mehr als zwei Jahre an, wird die Darstellung dieses standardisierten Labels (Laufzeit in Jahren, Kalender-Symbol, QR-Code) verpflichtend - der Shop kann sich dann nicht mehr aussuchen, ob er es zeigt. Das Anbieten einer solchen Garantie bleibt für Hersteller freiwillig; sobald sie aber angeboten wird, ist die einheitliche Darstellung Pflicht.

Zusätzlich verschärft: keine unbelegten Langlebigkeits-Versprechen mehr

Im selben Paket wird auch der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (die "schwarze Liste" unlauterer Geschäftspraktiken) um einen neuen Punkt erweitert, der unbelegte Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Update-Dauer eines Produkts ausdrücklich verbietet - etwa ein unbegründetes "hält ein Leben lang" oder übertriebene Reparierbarkeits-Werbung. Das ist eine eigenständige Ergänzung, kein Teil der beiden Label selbst, greift aber am selben Stichtag.

Was weiterhin unverändert gilt

Die neuen Label ersetzen nicht die schon länger geltenden Pflichten: Nach § 479 BGB muss jede eigenständige Garantieerklärung weiterhin Namen/Anschrift des Garantiegebers, Dauer, räumlichen Geltungsbereich, das Verfahren zur Geltendmachung sowie den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen (kostenlosen) Gewährleistungsrechte davon unberührt bleiben. Und schon seit der UWG-Reform 2008 gilt (Anhang Nr. 10 UWG): Die gesetzliche Gewährleistung darf nicht als besonderer Vorteil des eigenen Angebots beworben werden ("2 Jahre Gewährleistung!") - sie steht ohnehin jedem Kunden zu.

Was bei Nichtumsetzung droht

Da beide Label über neue Informationspflichten im BGB/EGBGB und ergänzend über das UWG abgesichert sind, drohen bei Nichtumsetzung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen - unabhängig davon, ob überhaupt ein konkreter Kundenschaden entstanden ist. Für die Umsetzung bleiben ab heute (13.09.2026) noch zwei Wochen.

Was TextSentry hier abdeckt - und was nicht

Die beiden Label selbst sind grafische, exakt vorgegebene UI-Elemente - keine Frage des Produkttexts, TextSentry prüft ihre Platzierung oder korrekte Gestaltung deshalb nicht. Was TextSentry weiterhin leistet: eure Produkttexte auf die textbasierten Anforderungen rund um Garantieaussagen zu prüfen - etwa ob eine eigene Garantieerklärung die Pflichtangaben nach § 479 BGB enthält, oder ob die gesetzliche Gewährleistung fälschlich als Werbevorteil dargestellt wird (Kategorie "Garantie- und Sicherheitsaussagen"). Die neuen Label selbst müsst ihr separat und unverändert nach den EU-Vorlagen einbinden. Testet eure bestehenden Garantieaussagen gern in der kostenlosen Testprüfung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls - insbesondere die genaue grafische Gestaltung der Label solltet ihr direkt anhand der Durchführungsverordnung bzw. mit anwaltlicher Unterstützung umsetzen. Weiterführend: FAQ der IT-Recht Kanzlei zu Gewährleistungslabel/Garantielabel, Einordnung des Händlerbunds oder die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 im Volltext.