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Grundpreis im Online-Shop: Wann er Pflicht ist und wann nicht

Veröffentlicht am 01.07.2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit

Die Grundpreisangabe zählt seit Jahren zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce - und bleibt es auch nach der aktuellen Fassung der Preisangabenverordnung (PAngV), die seit dem 19. Juni 2026 gilt. Der Grund: die Regel wirkt einfach, hat in der Praxis aber einige Fallstricke.

Wann ist der Grundpreis Pflicht?

Ein Grundpreis - der Preis je Bezugseinheit, üblicherweise 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter - ist immer dann anzugeben, wenn Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Das betrifft klassischerweise Lebensmittel, Kosmetik, Reinigungsmittel, Stoffe oder Baumaterial - im Grunde alles, was nicht stückweise, sondern nach Menge verkauft wird.

Die wichtigsten Ausnahmen nach § 9 PAngV

Nicht jede nach Gewicht oder Volumen verkaufte Ware braucht einen Grundpreis. § 9 PAngV nennt u. a. folgende Ausnahmen:

Diese Liste ist nicht abschließend - im Zweifel lohnt sich ein Blick in den vollständigen Gesetzestext oder eine anwaltliche Einschätzung, gerade bei ungewöhnlichen Produktarten.

Typische Fehler in der Praxis

In der Praxis entstehen Abmahnungen seltener, weil Shops die Regel grundsätzlich ignorieren, sondern weil einzelne Produkte durchrutschen: neu angelegte Varianten ohne übernommenen Grundpreis, Sonderformate (z. B. Vorteilspacks) ohne angepasste Bezugsgröße, oder Freitext-Produktbeschreibungen, die den im Shopsystem hinterlegten Grundpreis gar nicht erwähnen, obwohl er auf der Seite eigentlich korrekt angezeigt wird.

Wie TextSentry hier hilft

TextSentry prüft eure Produkttexte in der Kategorie "Pflichtangaben" automatisiert auf eine erkennbare Grundpreisangabe bei Waren, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden - und schlägt bei fehlender Angabe Alarm, bevor daraus eine Abmahnung wird. Wichtig: TextSentry bewertet den geprüften Text, nicht zwangsläufig die gesamte Shopseite. Wer den Grundpreis z. B. in Shopware korrekt hinterlegt hat, kann das über die Shopware-Anbindung mit übertragen lassen. Probiert es direkt in der kostenlosen Testprüfung aus.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Preisangabenverordnung im Volltext oder der Ausnahmen-Überblick der IT-Recht Kanzlei.