LMIV im Online-Shop: Zutatenliste, Allergene und Nährwerte richtig angeben
Veröffentlicht am 07.08.2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit
Wer Lebensmittel online verkauft - vom Feinkosthändler bis zum Wein-Onlineshop - unterliegt der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Anders als viele andere Kennzeichnungspflichten gilt sie online sogar strenger als im stationären Handel: Bestimmte Angaben müssen bereits vor Vertragsschluss sichtbar sein, nicht erst auf der Verpackung, die der Kunde erst nach dem Kauf in Händen hält.
Welche Angaben online Pflicht sind
Für vorverpackte Lebensmittel müssen im Online-Shop u. a. Zutatenliste, Allergenkennzeichnung und Nettofüllmenge bereits vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein. Bemerkenswert: Die Allergenkennzeichnung ist online sowohl für vorverpackte als auch für lose angebotene Ware Pflicht - ein Unterschied zum stationären Handel, wo lose Ware teils anders behandelt wird.
Die 14 Hauptallergene
Anhang II der LMIV listet die sogenannten 14 Hauptallergene, die bei Verwendung im Produkt gekennzeichnet werden müssen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (inkl. Laktose), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere. Diese Stoffe müssen sich in der Zutatenliste drucktechnisch klar vom übrigen Text abheben - etwa durch Fettdruck.
Wo genau die Angaben stehen müssen
Entscheidend ist, dass die Angaben eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet sind und im Bestellprozess spätestens vor Abgabe der Bestellung leicht auffindbar sind - klar, vollständig und ohne Umwege über verlinkte Unterseiten, die leicht übersehen werden.
Wie TextSentry hier hilft
TextSentry prüft Produkttexte in der Kategorie "Kennzeichnungspflichten" u. a. auf eine erkennbare Lebensmittelkennzeichnung nach LMIV (Zutatenliste, Allergene, Nährwerttabelle). Wichtig: Standardmäßig sieht TextSentry nur den freien Produktbeschreibungstext - Allergene und Nährwerte, die im Shopsystem in separaten Feldern gepflegt sind, werden nicht automatisch mitgeprüft. Für Shopware-Shops lässt sich das über ein Mapping in der TextSentry-Shopware-Anbindung lösen, damit Eigenschaften oder Zusatzfelder mit Allergenen/Nährwerten in die Prüfung einfließen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei oder die Einordnung des BMLEH.