Streichpreise im Online-Shop: Die 30-Tage-Regel einfach erklärt
Veröffentlicht am 10.07.2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit
Durchgestrichene Preise gehören zu den wirksamsten Werbemitteln im Online-Handel - und zu den Klassikern unter den wettbewerbsrechtlichen Abmahngründen. Seit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie gilt eine klare Regel: Der Referenzpreis, mit dem verglichen wird, muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung sein - nicht irgendein beliebiger früherer Preis.
Was die 30-Tage-Regel konkret verlangt
Maßgeblich ist nicht der ursprüngliche, vielleicht Monate zurückliegende Preis, sondern der niedrigste Preis, der in den letzten 30 Tagen vor Beginn der Rabattaktion tatsächlich verlangt wurde. Wurde ein Artikel in diesem Zeitraum bereits einmal reduziert, ist genau dieser niedrigere Preis die Vergleichsbasis - nicht der reguläre Listenpreis davor. Ein Gericht hat das für einen Fall mit veraltetem Streichpreis bereits entsprechend entschieden: Wer mit einem Preis wirbt, der nicht der tatsächliche 30-Tage-Tiefstpreis ist, täuscht Verbraucher über die reale Ersparnis.
Wie der Referenzpreis dargestellt werden muss
Auch die Form ist relevant: Der Referenzpreis muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden - typografisch vergleichbar zum eigentlichen Blickfang der Werbung. Ein winziger Sternchenhinweis oder eine Erklärung, die erst nach dem Scrollen sichtbar wird, reicht nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr aus.
Warum das Thema so abmahnträchtig ist
Rabattaktionen sind im E-Commerce alltäglich - entsprechend groß ist die Zahl potenzieller Verstöße. Besonders häufig betroffen sind automatisiert generierte "Sale"-Kennzeichnungen, die den 30-Tage-Tiefstpreis nicht mitverfolgen, sowie manuell gepflegte Countdown- oder Rabatt-Banner, bei denen der alte Preis schlicht nicht aktualisiert wurde. Der Streitwert bei irreführender Werbung liegt in der Praxis häufig zwischen 15.000 und 30.000 Euro, entsprechend hoch fallen die Anwaltskosten für eine Abmahnung aus.
Wie TextSentry hier hilft
TextSentry prüft Produkttexte in der Kategorie "Irreführende Werbeaussagen (UWG)" u. a. auf durchgestrichene Vergleichspreise ohne nachvollziehbare Grundlage sowie auf künstliche Verknappung oder Dringlichkeit. Die konkrete Prüfung des 30-Tage-Tiefstpreises selbst ist eine Frage der Preishistorie im Shopsystem und liegt außerhalb dessen, was ein Textscan leisten kann - TextSentry markiert aber auffällige Formulierungen rund um Rabatte und Verknappung im Text. Testet es direkt in der kostenlosen Testprüfung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Einordnung bei ratgeberrecht.eu.