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Textilkennzeichnung im Online-Shop: Pflichtangaben zur Faserzusammensetzung

Veröffentlicht am 17.07.2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit

Wer Kleidung, Heimtextilien oder andere Textilprodukte online verkauft, kennt die Materialangabe "100% Baumwolle" oder "80% Polyester, 20% Elasthan" vom eigenen Kleiderschrank - sie steht auf jedem eingenähten Etikett. Was viele Shopbetreiber unterschätzen: Dieselbe Angabe ist auch online Pflicht, und zwar an einer sehr konkreten Stelle.

Wer ist betroffen?

Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 verpflichtet seit 2012 jeden, der Textilprodukte mit mindestens 80 % Textilfaseranteil in der EU verkauft, zur korrekten Angabe der Faserzusammensetzung - mit den in Anhang I der Verordnung festgelegten, zugelassenen Bezeichnungen (z. B. "Baumwolle", "Polyester", "Elasthan"). Eigene oder umgangssprachliche Bezeichnungen reichen nicht aus.

Wo die Angabe stehen muss - und wo nicht

Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Angabe an sich, sondern die falsche Platzierung: Die Faserzusammensetzung muss direkt auf der jeweiligen Artikelseite stehen und vor Kaufabschluss sichtbar sein. Sie darf weder in einen verlinkten Unterpunkt (z. B. einen separaten "Details"- oder "Pflegehinweise"-Tab, der erst nach einem Klick sichtbar wird) ausgelagert noch in einem langen Fließtext versteckt werden, wo sie leicht übersehen wird.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung können sowohl mit Bußgeldern - in der Praxis bis zu 10.000 Euro - als auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden geahndet werden. Verantwortlich ist zunächst der Hersteller, wer aber unter eigener Marke verkauft oder eine fehlerhafte Herstellerangabe unverändert übernimmt, haftet als Händler mit.

Wie TextSentry hier hilft

TextSentry prüft Produkttexte in der Kategorie "Kennzeichnungspflichten" auf eine erkennbare Textilkennzeichnung (Faseranteile) bei Bekleidung und Textilien, sofern aus dem Produkttext ersichtlich ist, dass es sich um ein entsprechendes Produkt handelt. Wichtig: TextSentry bewertet den geprüften Text - ob die Angabe an der RICHTIGEN Stelle (nicht hinter einem Klick versteckt) steht, bleibt eine Frage der Seitengestaltung, die zusätzlich manuell zu prüfen ist. Testet die Texterkennung direkt in der kostenlosen Testprüfung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei oder der Ratgeber des Händlerbunds.