Widerrufsbutton-Pflicht: Was seit 19. Juni 2026 für Online-Shops gilt
Veröffentlicht am 21.08.2026 · ca. 5 Minuten Lesezeit
Seit dem 19. Juni 2026 reicht eine reine Widerrufsbelehrung in Textform nicht mehr aus: Betroffene Shops müssen eine eigene digitale Widerrufsfunktion bereitstellen - den sogenannten Widerrufsbutton. Anders als bei vielen älteren Kennzeichnungspflichten geht es hier nicht nur um einen Text, sondern um eine tatsächlich funktionierende technische Umsetzung.
Das Grundprinzip: Widerruf so einfach wie der Kauf
Der Gedanke dahinter: Ein online geschlossener Vertrag soll genauso einfach online widerrufen werden können, wie er abgeschlossen wurde. Technisch kann das ein echter Button oder ein eindeutig beschrifteter Link sein - Hauptsache, die Funktion ist während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar, nicht nur versteckt im Login-Bereich, und funktioniert sowohl auf Desktop als auch auf mobilen Geräten.
Die konkreten Anforderungen
Nach den bisher bekannten Vorgaben muss der Widerrufsbutton mehrere Kriterien erfüllen:
- Platzierung: gut sichtbar und farblich hervorgehoben, häufig im Footer oder einem anderen durchgängig erreichbaren Bereich.
- Eindeutige Beschriftung: z. B. "Vertrag widerrufen" - mehrdeutige Formulierungen wie "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht aus.
- Zwei-Stufen-Verfahren: Der erste Klick führt zu einer Bestätigungsseite, auf der der Vertrag identifiziert wird (z. B. über Bestellnummer und E-Mail-Adresse - ein Login ist nicht zwingend erforderlich). Erst ein zweiter Klick ("Widerruf bestätigen") löst den eigentlichen Widerruf aus.
- Automatische Bestätigung: Nach dem Widerruf muss eine automatische E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs verschickt werden.
Wer betroffen ist - und wer nicht
Die Pflicht betrifft B2C-Fernabsatzverträge über Waren, digitale Dienstleistungen und Inhalte (E-Books, Kurse, Streaming), Abo-Plattformen sowie bestimmte Finanzdienstleistungen - vorausgesetzt, der Vertrag wurde online über eine eigene Benutzeroberfläche geschlossen und es besteht überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, schnell verderbliche Waren, individuell angefertigte Produkte sowie Verträge, die ohnehin nicht online abgeschlossen wurden.
Was bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung droht
Fehlt eine gesetzeskonforme Widerrufsfunktion oder ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen - Verbraucher können den Vertrag dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die neue Informations- und Ausgestaltungspflicht.
Was TextSentry hier abdeckt - und was nicht
Der Widerrufsbutton selbst ist eine technische UI-Funktion, keine Frage des Produkttexts - TextSentry prüft ihn deshalb nicht direkt. Was TextSentry aber leisten kann: eure Produkttexte parallel auf die anderen, textbasierten Abmahnrisiken zu prüfen (Pflichtangaben, Kennzeichnung, Werbeaussagen), während ihr die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons abschließt. Ein guter Anlass für einen Rundum-Check in der kostenlosen Testprüfung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Weiterführend: Ausführliche Erklärung bei eRecht24 oder die Einordnung der IT-Recht Kanzlei.